Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungen
Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Stilakademie.art und den Teilnehmenden einer unserer Weiterbildungen.  Vertragsparteien sind Stilbruch! M. Bennouna und die natürliche Person (nachfolgend als Teilnehmende bezeichnet) welche sich anmeldet bzw. sich anmelden lässt. Teilnehmende sind alle Personen, die sich über das entsprechende Online-Anmeldeformular oder per schriftlicher Anmeldung für eines der Weiterbildungsangebote angemeldet haben. Die AGB gelten bei sämtlichen schulischen Angeboten der Stilakademie.art und finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen Stilbruch M. Bennouna und den Teilnehmenden Anwendung. Die Angebote der Weiterbildung der Stilakademie.art lassen sich wie folgt definieren: 
Bei Kursen handelt es sich um Tagesbildungsangebote, welche ein bis maximal drei Tage dauern. 
Intensivwochen sind Weiterbildungen über einen vordefinierten Zeitraum bis zu sechs Monaten. 
Lehrgänge dauern bis zu maximal 24 Monaten.

Zahlung des Kursgeldes
Nachdem Sie sich für einen Kurs angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung mit der Kursausschreibung und einem Einzahlungsschein. Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. 




    Anzahlung
    Bei Kurskosten über CHF 1'000.00 wird eine Anzahlung von ca. 50 % des Kursgeldes in Rechnung gestellt. Erst durch die Bezahlung dieser Anzahlung wird die Anmeldung definitiv. Wird diese Anzahlung nicht oder nicht zeitgerecht überwiesen, so kann die Schulleitung die Anmeldung schriftlich (per Brief oder E-Mail) annullieren (Rücktritt vom Vertrag) und den Platz einem anderen Interessenten geben.

    Kursorganisation
    Die Kurse werden durch den auf der Anmeldebestätigung aufgeführten Kursleiter organisiert und geleitet. Die Schulleitung kann aufgrund der Zahl der Anmeldungen oder bei einem Ausfall eines Kursleiters einen Kursleiterwechsel vornehmen. 

    Durchführung
    Zu jedem Lernangebot ist in der Kursausschreibung eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Die Kursplätze werden (wenn nichts Anderes in der Kursausschreibung festgelegt ist) in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Wird ein Kurs wegen ungenügender Teilnehmerzahl nicht durchgeführt, so wird das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet.

    Kursausschluss
    Die Schulleitung behält sich vor, Kursteilnehmer aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld anteilsmässig rückerstattet. 

    Abmeldungen
    Eine Abmeldung eines Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise nach folgender Regelung erlassen:
    Bei Kursen bis CHF 1'000.00:
    Bei Abmeldungen bis eine Woche vor Kursstart können wir Ihnen das Kursgeld erlassen bzw. rückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 erhoben wird. 
    Erfolgt die Abmeldung weniger als eine Woche vor Kursbeginn ist das gesamte Kursgeld zu zahlen.
    Kann der Platz durch einen anderen Teilnehmer besetzt werden, so wird nur die Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 in Rechnung gestellt.

    Bei Kursen über CHF 1'000.00:
    Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Als Eingangsdatum gilt das Empfangsdatum. Der Erlass bzw. die Rückerstattung Ihres Kursgeldes ist wie folgt geregelt: 
    Bis 60 Kalendertage vor Kursbeginn: CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr.
    Ab 59 bis 30 Kalendertagen vor Kursbeginn: 50 % des Kursgeldes.
    Ab 29 Kalendertagen vor Kursbeginn: Kein Erlass bzw. keine Rückerstattung des Kursgeldes.
    Kann der Platz durch einen anderen Teilnehmer besetzt werden, so wird nur die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

    Versäumte Lektionen
    Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine Kursgeldrückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. 

    Kursbestätigung
    Nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 % der Kurslektionen erhalten die Teilnehmer ein schriftliches Teilnehmerzertifikat.

    Versicherung
    Für alle von ZM Design Martin Zurmühle organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen von ZM Design Martin Zurmühle erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann ZM Design Martin Zurmühle nicht haftbar gemacht werden.

    Programm- und Preisänderungen
    Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. 

    Adressen
    Ihre uns bei der Anmeldung angegebenen Adressen (Post- und E-Mail-Adresse) werden von uns nur für eigene Zwecke gebraucht und nicht an Dritte weitergegeben. Die E-Mail-Adresse wird für unseren Newsletter verwendet, wobei Sie bei jedem Newsletter die Möglichkeit haben, diesen sofort abzubestellen.

    Gerichtsstand
    Für alle Rechtsbeziehungen mit der Firma Stilbruch M. Bennouna ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Kanton Solothurn.




    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoshootings

    1. Geltungsbereich

    1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und alle fotografischen Formate (digitale Bilder, Prints, etc.).

    1.2. Diese AGB gelten als vereinbart mit der Bestätigung des vereinbarten Termins, der Annahme der Offerte oder Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den*die Kundin.

    1.3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen oder Leistungen der Fotografin.

    2. Leistungen der Fotografin, Rechte und Pflichten der*des Kund*in

    2.1. Die Fotografin wie auch der*die Kund*in verpflichten sich, entsprechend des vereinbarten Ortes und der vereinbarten Zeit für Fotoaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Eine Absage oder Verschiebung des Termins muss umgehend, spätestens jedoch 2 Tage vor dem Termin erfolgen.

    2.2. Kommt der*die Kund*in der Verpflichtung gemäss 2.1. nicht nach, haftet er oder sie für die bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat die Fotografin in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des unter «Preise» angegeben Preises für das gebuchte Shooting.

    2.3. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des*der Kund*in bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen der Fotografin überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

    2.4. Die ausgehändigten Bilder dürfen nicht bearbeitet, verändert oder mit Filtern versehen werden.

    2.5. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.

    2.6. Die Fotoapparate und –Materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden von der Fotografin besorgt.

    2.7. Der*die Kundin erkennt an, dass sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht) handelt.

    2.8. Die RAW-Dateien bleiben im Eigentum der Fotografin. Der*die Kund*in hat kein Retentionsrecht an dem überlassenen Bildmaterial.

    2.9. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt mittels schriftlicher Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

    2.10. Es obliegt dem*der Kund*in, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der*die Kundin die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

     3. Haftung der Fotografin

    3.1. Die Fotografin haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für von Dritten zugefügte Produkt-, Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptbestandteilen herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte (Make-up, etc.) auftreten.

    3.2. Die in 3.1. beschriebene Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten ihrer Angestellten und Hilfspersonen.

    3.3. Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter, die dem*der Kund*in ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der*die Kund*in im Streitfall Schadensersatzforderungen und Prozesskosten.

    3.4. Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der*die Kundin trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

     

    4. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den*die Kund*in (Nutzungsrechte)

    4.1. Der*die Kund*in erwirbt mit dem Erwerb und der Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Nicht darin enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den*die Kund*in an Dritte. Ebenfalls nicht enthalten ist eine gewerbliche Nutzung, wenn nicht explizit schriftlich vereinbart.

    4.2. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den*die Kund*in, der Fotografin eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

    4.3. Der*die Kund*in hat bei der mit der Fotografin bestimmte Verwendung des Werks den Namen der Fotografin in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © oder mit einem ähnlichen, mit der Fotografin vereinbarten Vermerk.

     5. Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin

    5.1. Die Fotografin behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht der Fotografin unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des*der Kund*in. Der*die Kund*in verpflichtet sich, seine*ihre Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der*die Kund*in, der*die seine*ihre Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch der Fotografin verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

    5.2. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin im Sinne von Punkt 5.1. hat sich die Fotografin zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

    6. Honorar

    6.1. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

    6.2. Die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Kosten und Auslagen (Honorare, Kosten für Mietstudio, etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des*der Kund*in.

    6.3. Das Honorar (gemäss Punkt 6.1.) ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

     7. Referenzen

    Die Fotografin hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kund*innen auf die Zusammenarbeit mit dem*der Kund*in und auf die für ihn*sie geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

     8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    8.1. Auf Verträge zwischen dem*der Kund*in und der Fotografin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

    8.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin.